Grenzland-Pokalwettstreit

Um auch im hiesigen Grenzbezirk, den Kreisen Ahaus – Borken – Bocholt das Spielmannszugwesen zu aktivieren, wurde im Jahre 1953 vom Spielmannszug Südlohn ein Grenzlandpokal gestiftet und der erste Wettstreit ausgerichtet. Dieser Pokal geht jeweils im Besitz des siegenden Spielmannszuges über. Gleichzeitig aber übernimmt der Sieger die Verpflichtung einen neuen Pokal zu stiften und im jeweils folgenden Jahr einen neuen Wettstreit durchzuführen.

Wenn auch in den ersten Jahren diese Ringveranstaltung sich etwas schwer tat, war es doch ab 1962 so, dass der Wettstreit um den „Grenzlandpokal“ in unserem Raum alljährlich eine beachtete Veranstaltung wurde. Von diesem Zeitpunkt an waren viele Spielmannszüge im Grenzgebiet soweit herangereift, dass jeder am Erwerb dieser begehrten Trophäe interessiert war.

In Bocholt wurde die Vereinbarung getroffen, das der Sieger nun volle fünf Jahre in der Grenzlandklasse des Wettstreites aussetzen muss und erst dann wieder teilnehmen darf. Bis dahin betrug diese Frist nur drei Jahre. Diese Vereinbarung wurde im Jahre 1971 in Südlohn von der Bezirksversammlung nochmals bekräftigt und ausdrücklich bestätitgt. Mittlerweile besteht ein Sperrfrist von sieben Jahren.

In den folgenden Jahren wurden die Sieger folgender Klassen ermittelt:

  • Konzertklasse
  • Marschklasse (unterteilt in Liga 1 und Liga 2)
  • Traditionsklasse
  • Jugendklasse
  • Grenzlandklasse
  • Schülerklasse 

Um die Attraktivität der Wettstreites nachhaltig zu steigern wurden bis Ende 2006 grundlegende Neuerungen festgelegt. 

Die zwei Stück in der Marschklasse werden in einem Durchgang gespielt. 

Seit 2007 gibt es den Titel „Grenzland-Sieger“, der unabhängig vom Ausrichter verliehen wird. D.h. jeder Verein kann in jedem Jahr Grenzland-Sieger werden. Voraussetzung ist, das der Verein in der Marschklasse und in der Konzertklasse oder Musizieren in Bewegung teilnimmt und hier in Summe die höchste Punktzahl erreicht.

Bei der Ermittlung des Ausrichters entscheidet die höchste Punktzahl der Wertung in der Marschklasse. 

Die Schülerklasse wird nicht mehr von den Wertungsrichtern bewertet. Die Wertung und das anschließende Wertungsgespräch soll von z. B. Prüfern der D-Lehrgänge durchgeführt werden, da diese bekannt sind und mehr Erfahrung im Umgang mit Kindern haben.